Title: Nebeneinkünfte richtig versteuern – was Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Herten wissen sollten
Author: Gerhard Bühner Steuerberater &amp; vereidigter Buchprüfer
Published: 8. Mai 2026

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# Nebeneinkünfte richtig versteuern – was Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Herten wissen sollten

 Veröffentlicht am 8. Mai 20268. Mai 2026 von [Gerhard Bühner Steuerberater & vereidigter Buchprüfer](https://www.vbp-buehner.de/author/gerhard-buehner-steuerberater-vereidigter-buchpru/)

Wer neben dem Hauptberuf zusätzlich Geld verdient, fragt sich schnell: Muss ich 
das versteuern und wenn ja, wie? Nebeneinkünfte sind grundsätzlich **steuerpflichtig**,
sobald sie bestimmte Freigrenzen überschreiten; sie müssen in der Steuererklärung
angegeben und korrekt dem Finanzamt gemeldet werden. Welche Grenzen gelten, welche
Kosten **absetzbar** sind und welche Fehler Sie vermeiden sollten, erfahren Sie 
bei uns als [Steuerberater für Herten](https://www.vbp-buehner.de/steuerberater-herten/)
oder direkt in diesem Artikel.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.vbp-buehner.de/nebeneinkuenfte-versteuern-herten/?output_format=md#1)
 2. [Nebenjob, Freelance, Vermietung – wann wird es steuerlich relevant?](https://www.vbp-buehner.de/nebeneinkuenfte-versteuern-herten/?output_format=md#2)
 3. [Die Steuerlast steigt – aber nicht unkontrolliert](https://www.vbp-buehner.de/nebeneinkuenfte-versteuern-herten/?output_format=md#3)
 4. [Gewerbe oder freiberuflich – das ist kein Detail](https://www.vbp-buehner.de/nebeneinkuenfte-versteuern-herten/?output_format=md#4)
 5. [Wann die Nebentätigkeit zur Steuerfalle wird](https://www.vbp-buehner.de/nebeneinkuenfte-versteuern-herten/?output_format=md#5)
 6. [FAQ](https://www.vbp-buehner.de/nebeneinkuenfte-versteuern-herten/?output_format=md#6)
 7. [Fazit: Ihre nächsten Schritte](https://www.vbp-buehner.de/nebeneinkuenfte-versteuern-herten/?output_format=md#8)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Nebeneinkünfte sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung
   angegeben werden.
 * Eine Freigrenze von 256 Euro jährlich gilt für sonstige Einkünfte; bis zu diesem
   Betrag entfällt die Steuerpflicht vollständig.
 * Nebeneinkünfte werden mit dem Hauptgehalt zusammengerechnet und erhöhen dadurch
   den persönlichen Steuersatz.
 * Der Unterschied zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit hat direkte
   Auswirkungen auf Gewerbesteuer und Buchführungspflichten.
 * Nicht gemeldete Nebeneinkünfte können als Steuerhinterziehung gewertet werden
   und empfindliche Nachzahlungen auslösen.

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## Nebenjob, Freelance, Vermietung – wann wird es steuerlich relevant?

Nebeneinkünfte fallen unter **verschiedene Einkunftsarten** des Einkommensteuergesetzes.
Wer nebenberuflich als Freelancer arbeitet, erzielt Einkünfte aus selbstständiger
Arbeit. Vermietungserlöse gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Kryptowährungen können unter sonstige
Einkünfte oder Kapitalerträge fallen – je nach Haltedauer und Gestaltung.

### Freigrenze vs. Freibetrag – der Unterschied

**Freigrenze:** Wird der Betrag überschritten, ist das gesamte Einkommen aus dieser
Quelle steuerpflichtig, nicht nur der überschreitende Teil. Für sonstige Einkünfte
gilt eine Freigrenze von 256 Euro jährlich.

**Freibetrag:** Nur der Betrag, der über dem Freibetrag liegt, wird besteuert. Der
Freibetrag wird also immer abgezogen, unabhängig von der Höhe der Einkünfte.

Wann genau eine **Meldepflicht** besteht, hängt von der Einkunftsart ab. Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen mit Nebeneinkünften über der Freigrenze von 256 Euro sind 
zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Für Umsätze aus selbstständiger
Tätigkeit gilt zudem die **Kleinunternehmerregelung**: Bis zu einem Jahresumsatz
von 25.000 Euro (ab 2025 geltend) kann auf die Umsatzsteuer verzichtet werden.

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## Die Steuerlast steigt – aber nicht unkontrolliert

Nebeneinkünfte werden nicht separat besteuert. Sie addieren sich zum Hauptgehalt
und unterliegen gemeinsam dem **progressiven Einkommensteuertarif**. Wer also durch
den Nebenjob in eine höhere Progressionsstufe rutscht, zahlt auf jeden zusätzlichen
Euro mehr Steuern. Gleichzeitig lassen sich viele Ausgaben **steuermindernd** geltend
machen.

Typische absetzbare Kosten bei Nebeneinkünften:

 * Arbeitsmittel wie Laptop, Fachliteratur oder Büromaterial
 * Fahrtkosten zur Betriebsstätte oder zu Kundinnen und Kunden
 * anteiliges Homeoffice, sofern ein abgetrenntes Arbeitszimmer genutzt wird
 * Telefon- und Internetkosten, anteilig für die berufliche Nutzung
 * Fortbildungskosten, die direkt mit der Nebentätigkeit zusammenhängen
 * Beiträge zu Berufsverbänden oder Fachorganisationen
 * Kosten für Steuerberatung, soweit sie die Nebentätigkeit betreffen

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## Gewerbe oder freiberuflich – das ist kein Detail

Die **steuerliche Einordnung** der Nebentätigkeit entscheidet über Pflichten und
Abgaben. Freiberufler und Freiberuflerinnen – etwa Ärzte, Journalistinnen oder Ingenieure–
sind von der Gewerbesteuer befreit. Wer hingegen gewerblich tätig ist, muss ein 
Gewerbe anmelden und ab einem Gewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuer entrichten. Ein
häufiger Fehler: Tätigkeiten werden als freiberuflich deklariert, obwohl sie **gewerblich**
sind, etwa der Handel mit Produkten oder bestimmte beratende Tätigkeiten ohne akademischen
Hintergrund.

| **Einkunftsart** | **Steuerliche Einordnung** | **Pflichten** | 
| Freiberufliche Tätigkeit | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit | Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), keine Gewerbesteuer | 
| Gewerbliche Tätigkeit | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | Gewerbeanmeldung, ggf. Gewerbesteuer, EÜR oder Bilanz | 
| Vermietung | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | Anlage V in der Steuererklärung | 
| Kapitalerträge | Einkünfte aus Kapitalvermögen | Abgeltungssteuer, ggf. Anlage KAP |

_Überblick über gängige Einkunftsarten aus Nebentätigkeiten, ihre steuerliche Einordnung
und die damit verbundenen steuerlichen Pflichten._

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## Wann die Nebentätigkeit zur Steuerfalle wird

Fehler bei der steuerlichen Behandlung von Nebeneinkünften passieren häufig aus **
Unwissenheit**. Die Konsequenzen können jedoch erheblich sein: Das Finanzamt kann
Nachzahlungen zuzüglich Zinsen fordern; bei Vorsatz droht eine **Strafanzeige** 
wegen Steuerhinterziehung.

Häufige Fehler bei der steuerlichen Behandlung von Nebeneinkünften:

 * Nebeneinkünfte werden gar nicht oder zu spät angegeben.
 * Die Unterscheidung zwischen Freigrenze und Freibetrag wird falsch angewendet.
 * Betriebsausgaben werden nicht oder unvollständig geltend gemacht.
 * Die Kleinunternehmerregelung wird fälschlicherweise in Anspruch genommen.
 * Verluste aus der Nebentätigkeit werden nicht mit anderen Einkünften verrechnet.
 * Die Gewerbesteuergrenze wird nicht im Blick behalten.

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## FAQ

Wie viel darf ich nebenberuflich verdienen, ohne Steuern zu zahlen?

Für sonstige Einkünfte gilt eine **Freigrenze von 256 Euro** im Jahr. Wird dieser
Betrag überschritten, ist die gesamte Summe steuerpflichtig. Der Grundfreibetrag(
2025: 12.096 Euro) gilt für das gesamte zu versteuernde Einkommen, nicht gesondert
für Nebeneinkünfte.

Muss ich für meinen Nebenjob ein Gewerbe anmelden?

Wer **gewerblich tätig** ist, muss ein Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt anmelden.
Freiberufliche Tätigkeiten sind davon ausgenommen. Die Abgrenzung hängt von der 
Art der Tätigkeit ab und sollte im Zweifelsfall steuerlich geprüft werden.

Brauche ich für Nebeneinkünfte eine separate Steuererklärung?

Nein, keine separate Erklärung, aber Nebeneinkünfte müssen in der **regulären Einkommensteuererklärung**
in der jeweiligen Anlage (z. B. Anlage S für Selbstständige, Anlage V für Vermietung)
angegeben werden.

Was passiert, wenn ich Nebeneinkünfte nicht angebe?

Nicht angegebene Nebeneinkünfte gelten als **verschwiegenes Einkommen**. Das Finanzamt
kann Steuern nachfordern, Zinsen berechnen und im Falle von Vorsatz ein Strafverfahren
wegen Steuerhinterziehung einleiten.

Kann ich Verluste aus meiner Nebentätigkeit steuerlich geltend machen?

Ja, Verluste aus einer Nebentätigkeit können grundsätzlich mit anderen Einkünften**
verrechnet** werden und mindern so die Gesamtsteuerlast. Voraussetzung ist, dass
die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird und keine „Liebhaberei“
vorliegt.

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## Fazit: Ihre nächsten Schritte

Wer Nebeneinkünfte erzielt, sollte diese Punkte konsequent umsetzen:

 * Einkunftsart klar einordnen (gewerblich oder freiberuflich) und ggf. Gewerbe 
   anmelden.
 * Alle Betriebsausgaben dokumentieren und in der Steuererklärung geltend machen.
 * Freigrenzen und Kleinunternehmerregelung kennen und korrekt anwenden.
 * Nebeneinkünfte vollständig und fristgerecht in der Einkommensteuererklärung angeben.
 * Bei Unsicherheiten frühzeitig steuerlichen Rat einholen, um Nachzahlungen zu 
   vermeiden.

Nebeneinkünfte lassen sich steuerlich oft **günstiger gestalten**, als viele vermuten–
wenn man die Spielregeln kennt. Wir von Gerhard Bühner Steuerberater & vereidigter
Buchprüfer unterstützten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dabei, Nebentätigkeiten
rechtssicher einzuordnen, Abzugsmöglichkeiten voll auszuschöpfen und steuerliche
Fallstricke zu vermeiden.

## Beitragsnavigation

[Internationale Geschäftsbeziehungen und Steuern: Was Unternehmen wirklich beachten müssen](https://www.vbp-buehner.de/steuerliche-herausforderungen-internationale-geschaefte/)