Steuerliche Vorteile für Familien: Welche Möglichkeiten gibt es?

Es ist Ende des Monats, auf dem Küchentisch stapeln sich die Rechnungen und es scheint, als wäre das Geld schneller verschwunden, als Ihnen lieb ist? Die steigenden Lebenshaltungskosten sind besonders für Familien eine Herausforderung, jede Art von Einsparung ist deshalb meist willkommen. Wussten Sie bereits, dass Sie als Familie von verschiedenen steuerlichen Entlastungen Gebrauch machen können?

Als erfahrene Steuerberatung in Gelsenkirchen erklären wir Ihnen in diesem Artikel, welche steuerlichen Vorteile Familien genießen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kinderfreibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen, während das Kindergeld als monatliche, steuerfreie Unterstützung gezahlt wird
  • Alleinerziehende haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, der in der Lohnsteuer direkt berücksichtigt wird.
  • Das Schulgeld und die Studienkosten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden.
  • Die Kosten für Haushaltshilfen und Kinderbetreuung sind steuerlich absetzbar und erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kinderfreibeträge und Kindergeld im Vergleich

Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sind zwei der bekanntesten staatlichen Unterstützungen für Familien und werden regelmäßig erhöht. Beide haben das Ziel, Eltern zu entlasten. Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die Steuerlast verringert. Das Kindergeld hingegen wird monatlich ausgezahlt und stellt eine direkte finanzielle Unterstützung dar. Es richtet sich nach der Anzahl der Kinder und muss nicht versteuert werden.


Steuererleichterungen für Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern

Alleinerziehende und große Familien stehen oft vor besonderen finanziellen Herausforderungen. Glücklicherweise gibt es gezielte steuerliche Vorteile, mit denen der Gesetzgeber diese Haushalte entlastet. Ein zentraler Aspekt ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, welcher jährlich gewährt wird. Dieser beträgt nach aktuellem Stand 4.260 Euro und erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 240 Euro. Alleinerziehende müssen dabei nicht bis zur Steuererklärung warten, denn in Lohnsteuerklasse II wird der Entlastungsbetrag direkt in der Lohnsteuer berücksichtigt.

Für Familien mit mehreren Kindern bieten wiederum zusätzliche Kinderfreibeträge finanzielle Erleichterung. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Freibetrag für jedes weitere Kind, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führt.


Absetzung von Schulgeld, Ausbildungskosten und Co.

Die Ausbildung der eigenen Kinder ist eine Investition in deren Zukunft, die oft mit erheblichen Kosten verbunden ist. Eltern können diese jedoch unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Diese Möglichkeiten umfassen:

  • Schulgeld: Ein bestimmter Prozentsatz des Schulgeldes für private Schulen kann unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies mindert die Ausgaben für die Bildung erheblich.
  • Studienkosten: Eltern können für studierende Kinder 1.200 Euro als Ausbildungsfreibetrag von der Steuer absetzen.

Entlastung durch Haushaltshilfen und Betreuungsdienste

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsdienste bieten ebenfalls Potenzial für steuerliche Entlastungen. Ob es sich um die Reinigung des Haushalts oder die Betreuung der Kinder handelt, viele dieser Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Eine saubere Dokumentation und Belegführung sind dabei essenziell. Diese Maßnahmen helfen nicht nur, die Steuerlast zu senken, sondern ermöglichen auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


Fazit: Die besten Tipps, damit Familien mehr vom Einkommen haben

Die Vielzahl an steuerlichen Entlastungen und Fördermöglichkeiten bietet Familien diverse Chancen, um finanziell entlastet zu werden. Durch eine genaue Prüfung der individuellen Lebenssituation und die Inanspruchnahme der geeigneten steuerlichen Vorteile können Familien spürbar profitieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Frage, welche steuerlichen Entlastungen Ihnen zustehen. Kontaktieren Sie Unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Termin.