Title: Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler
Author: RegioHelden
Published: 5. Januar 2024
Last modified: 26. Mai 2025

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# Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler

 Veröffentlicht am 5. Januar 202426. Mai 2025

Selbstständige sowie Freiberufler und -beruflerinnen verwirklichen häufig ihren **
persönlichen Traum** mit der Gründung eines Unternehmens, der Führung eines Geschäfts
oder in freiberuflicher Tätigkeit. Wäre da nicht der unangenehme Teil der **steuerlichen
Verpflichtungen**. Erfahren Sie in diesem Artikel die wichtigsten Tipps und Tricks
zum Thema von Unsere Kanzlei.

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.vbp-buehner.de/steuertipps-fuer-selbststaendige-und-freiberufler/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Auswahl der richtigen Steuerklasse](https://www.vbp-buehner.de/steuertipps-fuer-selbststaendige-und-freiberufler/?output_format=md#auswahl-richtige-steuerklasse)
 3. [Betriebsausgaben richtig absetzen](https://www.vbp-buehner.de/steuertipps-fuer-selbststaendige-und-freiberufler/?output_format=md#betriebsausgaben-richtig-absetzen)
 4. [Umsatz- und Gewerbesteuer optimieren](https://www.vbp-buehner.de/steuertipps-fuer-selbststaendige-und-freiberufler/?output_format=md#umsatz-gewerbesteuer-optimieren)
 5. [Vorsorge und Versicherungen steuerlich nutzen](https://www.vbp-buehner.de/steuertipps-fuer-selbststaendige-und-freiberufler/?output_format=md#vorsorge-versicherungen-steuerlich-nutzen)
 6. [Fazit: Die besten Steuertricks](https://www.vbp-buehner.de/steuertipps-fuer-selbststaendige-und-freiberufler/?output_format=md#fazit)
 7. [FAQ](https://www.vbp-buehner.de/steuertipps-fuer-selbststaendige-und-freiberufler/?output_format=md#faq)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Selbstständige und Freiberufler und -beruflerinnen haben keine spezifische Steuerklasse
   und müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung einreichen, im Gegensatz zu
   Angestellten mit einem monatlichen Steuerabzug.
 * Betriebsausgaben können die Steuerlast erheblich reduzieren – von Bürokosten 
   und Geschäftsreisenausgaben bis hin zu Werbung, Versicherungen und Ausgaben für
   Software und Lizenzen.
 * Die Umsatz- und Gewerbesteueroptimierung erfordern ein Verständnis der Umsatzsteuervoranmeldung
   und strategische Ansätze zur Reduzierung der Gewerbesteuerlast durch verschiedene
   Maßnahmen wie Betriebsgrundstückskürzungen oder Gewerbeverluste.

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## Auswahl der richtigen Steuerklasse

Für Selbstständige bzw. Freiberufler und -beruflerinnen gibt es **keine eigenständige
Steuerklasse**. Dafür tragen Sie Verantwortung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung,
die Sie im Gegensatz zu Angestellten, die einen monatlichen Steuerabzug haben, jährlich
einreichen müssen.

Der anschließende **Steuerbescheid** vom Finanzamt gibt Auskunft darüber, ob Sie
Steuern zahlen müssen oder eine Rückerstattung erhalten. Darüber hinaus liefert 
er Informationen über die quartalsweise stattfindende Vorauszahlung der Einkommensteuer.

### Steuerklassenwahl für nebenberuflich Selbstständige

Für nebenberuflich selbstständige Personen, die parallel in einem Angestelltenverhältnis
arbeiten, ist die Wahl der richtigen Steuerklasse besonders wichtig. 

Die **Selbstständige Steuerklasse** bezieht sich in diesem Fall auf die gewählte
Steuerklasse im Angestelltenverhältnis, während die selbstständigen Einkünfte zusätzlich
versteuert werden. Besonders bei Ehepaaren, bei denen ein Partner in Vollzeit selbstständig
und der andere angestellt ist, kann die strategische Wahl der Steuerklassen III 
und V oder IV/IV mit Faktor erhebliche Steuervorteile bringen. Dies gehört zu den
effektivsten **Steuertipps für Selbstständige**, da die monatliche Steuerlast optimiert
werden kann. Auch für **Freiberufler Steuerklasse**-Fragen gilt: Die richtige Wahl
kann die Liquidität im laufenden Jahr verbessern, während die endgültige Steuerlast
durch die Jahressteuererklärung bestimmt wird.

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## Betriebsausgaben richtig absetzen

Die korrekte Absetzung von Betriebsausgaben ist entscheidend, um die **Steuerlast
zu minimieren**. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Kosten der Selbstständigkeit
bzw. des Freiberufs, die Sie nutzen können:

 * **Bürokosten**: Miete, Büromaterialien oder Büromöbel
 * **Geschäftsreisen**: Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
 * **Fachliteratur und Weiterbildung**: Fachbücher, Zeitschriften, Abonnements sowie
   Teilnahmegebühren für Seminare, Fortbildungen
 * **Werbung und Marketing**: Werbung oder Marketingmaterialien wie Flyer oder digitale
   Anzeigen
 * **Versicherungen**: Krankenversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung
 * **Telekommunikation**: Telefon- und Internetkosten
 * **Software und Lizenzen**: spezielle Software (wie Buchhaltungssoftware oder 
   Grafikprogramme)

### Bewirtungskosten steuerlich geltend machen

Einer der wichtigsten Steuertipps für Unternehmer und Unternehmerinnen betrifft 
die Bewirtungskosten. Als Selbstständiger können Sie **Geschäftsessen zu 70 % der
Kosten als Betriebsausgabe absetzen**. Voraussetzung ist ein geschäftlicher Anlass
und eine ordnungsgemäße Dokumentation. Der Bewirtungsbeleg muss folgende Angaben
enthalten: Datum, Höhe der Kosten, Anlass der Bewirtung, Name des Bewirteten sowie
Ihre Unterschrift. Zusätzlich benötigen Sie den maschinell erstellten Bewirtungsbeleg
des Restaurants. Durch diese Steuertipps für Freiberufler und Freiberuflerinnen 
lassen sich jährlich erhebliche Beträge einsparen, besonders wenn Kundengespräche
häufig bei Geschäftsessen stattfinden.

### Geschenke an Kunden und Geschäftspartner steuerlich absetzen

Zu den effektivsten Steuertricks für Selbstständige zählt das korrekte Absetzen 
von Geschäftsgeschenken. Pro Person und Jahr können Sie Geschenke **bis zu einem
Wert von 35 Euro (netto)** als Betriebsausgabe geltend machen. Wichtig ist die lückenlose
Dokumentation: Bewahren Sie den Kaufbeleg auf und notieren Sie den Namen des oder
der Beschenkten sowie den Anlass. Bei Überschreitung der** **35-Euro-Grenze** **
entfällt die Abzugsfähigkeit komplett. Dieser Punkt gehört zu den oft übersehenen
Steuertipps für Selbstständige, kann aber bei vielen Geschäftspartnern und -partnerinnen
zu erheblichen Einsparungen führen.

### Sponsoring als Betriebsausgabe absetzen

Sponsoring ist ein Steuertipp für Unternehmer und Unternehmerinnen mit doppeltem
Nutzen: Sie fördern lokale Vereine oder Veranstaltungen und können die Kosten vollständig
als Betriebsausgabe absetzen – vorausgesetzt, es besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang
zu Ihrem Unternehmen. Im Gegensatz zu Spenden ist Sponsoring dann absetzbar, wenn
Sie eine **angemessene Gegenleistung** erhalten, beispielsweise Werbeflächen, Nennungen
in Programmheften oder die Platzierung Ihres Logos. Diese Steuertricks für Selbstständige
setzen eine** schriftliche Vereinbarung** voraus, die die Gegenleistung klar definiert
und den wirtschaftlichen Nutzen für Ihr Unternehmen dokumentiert.

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## Umsatz- und Gewerbesteuer optimieren

Eine fundierte Kenntnis der Umsatzsteuervoranmeldung ist unerlässlich für Sie, um
Steuervorteile zu nutzen und von Befreiungen für Kleinunternehmer und -unternehmerinnen
zu profitieren. 

Zudem können Sie mit **verschiedenen Strategien**, die Ihre **Gewerbesteuerlast 
reduzieren** (wie z. B. die Kürzung von Betriebsgrundstücken, die Beteiligung an
anderen Unternehmen oder durch Gewerbeverluste), Ihr Unternehmen weiter finanziell
stärken.

### E-Rechnung wird verpflichtend

Seit 2025 ist die** elektronische Rechnung** (E-Rechnung) für** alle gewerblichen
Anbieter **verpflichtend. Diese Umstellung bietet für Steuertipps für Selbstständige
neue Möglichkeiten: E-Rechnungen reduzieren nicht nur den Verwaltungsaufwand, sondern
ermöglichen auch eine effizientere Buchhaltung und Vorsteueroptimierung. Durch die
strukturierten Daten können Steuerberater schneller arbeiten, was die Kosten senkt.
Freiberufler und -beruflerinnen Steuerklasse-unabhängig sollten sich frühzeitig 
mit den technischen Anforderungen vertraut machen, um von den Vorteilen zu profitieren
und Bußgelder zu vermeiden.

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## Vorsorge und Versicherungen steuerlich nutzen

Die Bedeutung einer soliden Altersvorsorge und anderer Versicherungen für Selbstständige
ist für die Einkommensteuererklärung ebenso nicht zu unterschätzen. So können sie
z. B. **bis zu 2800 Euro an Vorsorgeaufwendungen** **absetzen**, ihre Krankenkassenbeiträge
als Ausgaben berücksichtigen lassen oder auch verschriebene Arzneimittel absetzen.

### Weitere steuerliche Vergünstigungen nutzen

Zu den besonders lukrativen Steuertipps für Unternehmer und Unternehmerinnen zählt
die **Inflationsausgleichsprämie**, die bis Ende 2024 steuerfrei an Mitarbeitende
ausgezahlt werden kann. Selbstständige mit Angestellten können bis zu 3.000 Euro
pro Mitarbeiter oder Mitarbeiterin steuerfrei auszahlen – eine Win-win-Situation,
da weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Die **degressive Abschreibung **ist ein Steuertipp für Freiberufler, Freiberuflerinnen
und Selbstständige mit hohen Investitionen. Bei dieser Methode werden in den ersten
Jahren höhere Beträge abgeschrieben, was die Steuerlast kurzfristig senkt und die
Liquidität verbessert. Sie lohnt sich besonders bei teuren Anschaffungen wie Maschinen
oder Fahrzeugen. Diese von der selbstständigen Steuerklasse unabhängige Optimierungsmöglichkeit
sollte strategisch genutzt werden, wenn in den Folgejahren mit steigenden Gewinnen
zu rechnen ist.

**Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)** optimal abschreiben gehört zu den grundlegenden
Steuertipps für Selbstständige. Investitionen bis 800 Euro (netto) können sofort
im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden, statt über mehrere Jahre
verteilt. Alternativ kann für Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro ein Sammelposten
gebildet werden, der über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird. Die Wahl der optimalen
Methode hängt von Ihrer individuellen Gewinnentwicklung ab und sollte mit Ihrem 
Steuerberater abgestimmt werden.

### Welche Steuerformulare für Selbstständige?

Einer der wichtigsten Steuertipps für Freiberufler, Freiberuflerinnen und Selbstständige
ist das Verständnis der relevanten Steuerformulare. Die **Umsatzsteuervoranmeldung(
USt-VA)** muss je nach Umsatzhöhe monatlich oder quartalsweise elektronisch übermittelt
werden. Die **Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) **mit Anlage S (für Selbstständige)
oder Anlage F (für Freiberufler) ist jährlich Pflicht und bildet die Grundlage der
Einkommensteuererklärung. Gewerbetreibende müssen zusätzlich eine **Gewerbesteuererklärung**
abgeben. Je nach Steuerklasse (im Hauptberuf oder nebenberuflich) können weitere
Anlagen wie die Anlage L für Landwirte und Landwirtinnen oder Anlage V für Vermieter
und Vermieterinnen erforderlich sein. Die fristgerechte und korrekte Einreichung
dieser Formulare verhindert Verspätungszuschläge.

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## Fazit: Die besten Steuertricks

Durch ein gekonntes Einreichen der Einkommensteuererklärung, die korrekte Absetzung
von Betriebsausgaben, die Optimierung von Umsatz- und Gewerbesteuern sowie die Nutzung
von Vorsorge- und Versicherungsmöglichkeiten können **erhebliche Steuereinsparungen**
erzielt werden. 

Da das Steuersystem komplex ist und neben vielen Möglichkeiten etliche Fallstricke
bietet, ist eine **professionelle Beratung** von hohem Wert. Vereinbaren Sie gerne
einen Termin mit unseren Steuerberatern und -beraterinnen und lassen Sie sich zu
Ihrer individuellen Situation beraten.

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## FAQ

Was kann ich als Selbständiger alles von der Steuer absetzen?

Als Selbstständiger können Sie **alle beruflich veranlassten Ausgaben** absetzen.
Dazu zählen Bürokosten, Fahrtkosten, berufliche Versicherungen, anteilige Raumkosten
bei einem Arbeitszimmer, Bewirtungskosten (70 %), Geschäftsreisen, Fortbildungen,
Fachliteratur, Werbekosten und viele weitere Betriebsausgaben. Die korrekte Dokumentation
mit Belegen ist dabei unerlässlich.

Welche Tipps gibt es für Selbstständige, um Steuern zu sparen?

Zu den wichtigsten Steuertipps für Selbstständige gehören:** Betriebsausgaben vollständig
erfassen**, GWG-Abschreibung nutzen, Rücklagen für Steuernachzahlungen bilden, Investitionen
strategisch planen, private Nutzung betrieblicher Güter korrekt versteuern, Familienangehörige
als Minijobber einstellen und Vorauszahlungen anpassen lassen.

Lohnt sich ein Steuerberater für Selbstständige und Freiberufler?

Ja, ein Steuerberater lohnt sich für die meisten Selbstständigen, Freiberufler und
Freiberuflerinnen. Die **Kosten für die Steuerberatung **sind **vollständig absetzbar**
und werden durch Steuerersparnisse oft mehr als ausgeglichen. Steuerberater kennen
aktuelle Steuertricks für Selbstständige, vermeiden kostspielige Fehler, optimieren
Betriebsausgaben und sorgen für rechtssichere Steuererklärungen, was Stress und 
Zeit spart.

Welche Steuererklärung muss man als Selbstständiger machen?

Selbstständige müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung mit **Einnahmen-Überschuss-
Rechnung (EÜR)** und je nach Tätigkeit** Anlage S **(für Selbstständige) oder **
Anlage F **(für Freiberufler) einreichen. Umsatzsteuerpflichtige müssen zusätzlich
monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Gewerbetreibende
benötigen zudem eine Gewerbesteuererklärung.

## Beitragsnavigation

[Wie läuft ein Termin beim Steuerberater ab?](https://www.vbp-buehner.de/wie-laeuft-ein-termin-beim-steuerberater-ab/)