Title: Vermächtnis mit Weitsicht – Wie Testamente und Erbverträge Ihre Erbschaftssteuer optimieren
Author: RegioHelden
Published: 11. Juli 2024
Last modified: 11. März 2025

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# Vermächtnis mit Weitsicht – Wie Testamente und Erbverträge Ihre Erbschaftssteuer optimieren

 Veröffentlicht am 11. Juli 202411. März 2025

Das Erbrecht ist Teil des Familienrechts. Im Rahmen des Erbrechts spielt neben der**
gesetzlichen Erbfolge** die Gültigkeit von Erbverträgen und Testamenten eine entscheidende
Rolle. Tatsächlich ist die Festsetzung der Erbfolge mittels Testament oder Erbvertrag
nicht nur relevant, um die Erbschaftsverhältnisse rechtzeitig zu klären, auch eine**
Optimierung der Erbschaftssteuer** ist möglich. Unsere Kanzlei für [Steuerberatung in Gelsenkirchen](https://www.vbp-buehner.de/?output_format=md)
hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.vbp-buehner.de/vermaechtnis-mit-weitsicht-wie-testamente-und-erbvertraege-ihre-erbschaftssteuer-optimieren/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Die Rolle von Testamenten in der Erbschaftssteuerplanung](https://www.vbp-buehner.de/vermaechtnis-mit-weitsicht-wie-testamente-und-erbvertraege-ihre-erbschaftssteuer-optimieren/?output_format=md#rolle-testament-erbschaftssteuerplanung)
 3. [Erbverträge und ihre Bedeutung für die Erbschaftssteuer](https://www.vbp-buehner.de/vermaechtnis-mit-weitsicht-wie-testamente-und-erbvertraege-ihre-erbschaftssteuer-optimieren/?output_format=md#erbvertraege-bedeutung-erbschaftssteuer)
 4. [Strategien zur Minimierung der Erbschaftssteuer durch Testament und Erbvertrag](https://www.vbp-buehner.de/vermaechtnis-mit-weitsicht-wie-testamente-und-erbvertraege-ihre-erbschaftssteuer-optimieren/?output_format=md#strategien-minimierung-erbschaftssteuer-testament-erbvertrag)
 5. [Fazit](https://www.vbp-buehner.de/vermaechtnis-mit-weitsicht-wie-testamente-und-erbvertraege-ihre-erbschaftssteuer-optimieren/?output_format=md#fazit)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge ändern.
 * Im Gegensatz zum klassischen Testament, welches nur durch den Erblasser erstellt
   wird, handelt es sich beim Erbvertrag um eine Vereinbarung zwischen Erblasser
   und künftigem Erben.
 * Bestimmungen im Testament oder Erbvertrag können die anfallende Erbschaftssteuer
   minimieren.

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## Die Rolle von Testamenten in der Erbschaftssteuerplanung

Im Erbfall wird zwischen **gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge** unterschieden.
Die gesetzliche Erbfolge richtet sich, wie der Name verrät, nach gesetzlichen Vorgaben
und begünstigt in der Regel Ehegatten und Kinder. Weiter entfernte Verwandte wie
beispielsweise Enkelkinder, Neffen oder Nichten kommen in der gesetzlichen Erbfolge
erst dann zum Tragen, wenn keine näheren Verwandten bestehen. Weit gedacht, kann
bereits lange vor dem Erbfall Vermögen **steuersparend umverteilt **werden. So gibt
es recht hohe Freibeträge, die steuerfrei an Ehegatten, Kinder und Enkelkinder sowie
die eigenen Eltern, Geschwister und bis zu einem gewissen Grad auch an fremde Dritte
verschenkt werden können. Der Freibetrag gilt alle 10 Jahre.

Auch kann die Erbschaftssteuer reduziert werden, indem das gewünschte Erbe direkt
auf die **Enkelgeneration **übertragen wird – so fällt die Erbschaftssteuer nur 
einmalig an und nicht zweimal über das Erbe der Kinder. Außerdem gibt es im sogenannten
Berliner Testament die Option des „**Supervermächtnisses**“, welches im Erbfall 
die Kinder zunächst ausschließt und den lebenden Partner zur vollen Verfügung über
das Erbe bemächtigt. In Sonderfällen lassen sich Freibeträge auch miteinander kombinieren
und so deutlich erhöhen, weiters gibt es **Sonderfreibeträge **wie den Versorgungsfreibetrag
für Lebenspartner und Kinder.

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## Erbverträge und ihre Bedeutung für die Erbschaftssteuer

Testamente werden **einseitig **abgeschlossen, das Erbe kann im Erbfall vom bestellten
Erben auf Wunsch ausgeschlagen werden. Anders verhält es sich beim Erbvertrag. Hierbei
handelt es sich um ein **Übereinkommen **zwischen mindestens zwei Parteien. Der 
Erblasser kann sein Erbe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verteilen, erhält
aber im Gegenzug auch etwas vom Erben – dabei kann es sich beispielsweise um eine
Pflegeleistung handeln. 

Zu bedenken ist, dass der Erbvertrag einseitig aufgekündigt werden kann, solange
noch keine **Leistung vollbracht** wurde. Erbringt der Erbe beispielsweise die vereinbarte
Pflegeleistung nicht, gilt dies als Vertragsbruch – in diesem Fall tritt ein alternatives
Testament in Wirkung. Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Zu bedenken ist auch, dass der Erbe vor dem Erblasser versterben könnte. Die vereinbarte
Leistung kann dabei noch gar nicht oder nur zu Teilen erbracht worden sein – die
Gültigkeit der daraufhin geltenden Erbfolge ist dann Gegenstand komplexer erbrechtlicher
Bestimmungen.

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## Strategien zur Minimierung der Erbschaftssteuer durch Testament und Erbvertrag

Stufenweise Schenkungen im Rahmen der Freibetragsgrenzen sind eine der wichtigsten
Strategien, um Erbschaftssteuer zu reduzieren. Auch die Kombination von Freibeträgen
untereinander ermöglicht die Einsparung von Erbschaftssteuerbeträgen. Bereits vor
Erstellung des Testaments oder Ehevertrags kann eine Änderung der Familienverhältnisse
die **Erbschaftssteuerhöhe reduzieren **– beispielsweise mit einer Heirat oder auch
Adoption. Ebenso kann im Rahmen des Erbvertrags an Erbschaftssteuer gespart werden,
indem das Erbe und die zu erbringende Pflicht aufgerechnet werden. Eine **konkrete
Beratung zu Ihrem individuellen Fall** ist angeraten, um die für Sie besten Bedingungen
zu gewährleisten.

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## Fazit

Die Erbschaftssteuerplanung sollte idealerweise frühzeitig erfolgen, um entsprechende**
Fristen optimal nutzen** zu können. Zahlreiche Klauseln im Testament und Erbvertrag
können die anfallende Erbschaftssteuer deutlich reduzieren. Jeder Erbfall ist verschieden,
weswegen eine** individuelle Beratung** durch erfahrene Fachexperten unerlässlich
ist.

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