Die Rente rückt näher, und mit jedem Jahr wird deutlicher: Die gesetzliche Rente allein wird für einen sorgenfreien Lebensabend nicht ausreichen. Viele Arbeitnehmer und -nehmerinnen sowie Selbstständige investieren deshalb zusätzlich in die private Altersvorsorge – sei es über Riester-Verträge, Rürup-Renten oder eine betriebliche Altersvorsorge. Was viele jedoch nicht wissen: Der Staat belohnt diese Weitsicht mit attraktiven Steuervorteilen. Wer die steuerlichen Regelungen kennt und geschickt nutzt, kann Jahr für Jahr erhebliche Beträge sparen. Als Steuerberater in Gelsenkirchen zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Altersvorsorgeaufwendungen optimal steuerlich geltend machen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was Sie absetzen können – und was nicht
- Beste Strategie für Arbeitnehmer und -nehmerinnen und Selbstständige
- Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Altersvorsorgeaufwendungen können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.
- Der Höchstbetrag für die Basisversorgung liegt 2024 bei 27.566 Euro für Ledige.
- Riester-Verträge werden über Zulagen und zusätzliche Sonderausgabenabzüge gefördert.
- Eine Kombination verschiedener Vorsorgearten maximiert die Steuervorteile.
Was Sie absetzen können – und was nicht
Die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen folgt einem dreischichtigen System, das unterschiedliche Förderungen und Abzugsmöglichkeiten bietet.
Basisversorgung – die erste Schicht
Zur Basisversorgung zählen die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und Rürup-Renten. Diese Aufwendungen können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Für 2024 beträgt der Höchstbetrag 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete. Davon sind 100 Prozent steuerlich absetzbar.
Wichtig: Von diesem Höchstbetrag werden bereits geleistete Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung abgezogen. Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, können den vollen Betrag für private Rürup-Verträge nutzen.
Kapitalanlageprodukte – die zweite Schicht
Die zweite Schicht umfasst die Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge. Riester-Verträge werden durch staatliche Zulagen und zusätzlichen Sonderausgabenabzug gefördert. Die Grundzulage beträgt 175 Euro jährlich, für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen weitere 185 Euro (für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro) hinzu.
Der maximale Sonderausgabenabzug liegt bei vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, höchstens jedoch 2.100 Euro abzüglich der erhaltenen Zulagen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmer und -nehmerinnen durch Entgeltumwandlung bis zu 3.384 Euro steuer- und sozialabgabenfrei investieren.
Private Kapitalanlagen – die dritte Schicht
Private Lebens- und Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung gehören zur dritten Schicht. Diese sind steuerlich nicht absetzbar, profitieren jedoch von günstigen Besteuerungsregeln bei der Auszahlung.
Folgende Aufwendungen können Sie nicht als Altersvorsorge absetzen:
- Private Kapitallebensversicherungen ohne Riester-Förderung
- Sparpläne und Investmentfonds ohne Altersvorsorge-Zertifizierung
- Immobilienkäufe zur Eigennutzung
- Goldkäufe oder andere Edelmetalle
Beste Strategie für Arbeitnehmer und -nehmerinnen und Selbstständige
Die optimale Altersvorsorgestrategie hängt von Ihrer beruflichen Situation und Einkommenshöhe ab. Eine durchdachte Kombination verschiedener Vorsorgearten maximiert sowohl die Steuervorteile als auch die spätere Rente.
Arbeitnehmer und -nehmerinnen
Für Angestellte empfiehlt sich eine mehrstufige Herangehensweise: Zunächst sollten Sie die betriebliche Altersvorsorge ausschöpfen, soweit Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin diese anbietet. Die Steuer- und Sozialabgabenersparnis wirkt sofort und erhöht das verfügbare Nettoeinkommen.
Im zweiten Schritt prüfen Sie die Riester-Förderung. Besonders Familien mit Kindern profitieren von den hohen staatlichen Zulagen. Der Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich reicht oft aus, um die volle Zulage zu erhalten.
Zusätzlich können Sie eine Rürup-Rente abschließen, wenn nach Abzug der Rentenversicherungsbeiträge noch Spielraum im Höchstbetrag vorhanden ist. Dies lohnt sich besonders bei hohen Einkommen und entsprechend hohen Steuersätzen.
Selbstständige
Selbstständige haben oft größere Gestaltungsspielräume, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Für sie ist die Rürup-Rente das zentrale Instrument der steuerlich geförderten Altersvorsorge. Der volle Höchstbetrag von 27.566 Euro kann abgesetzt werden.
Riester-Verträge stehen nur rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen offen, etwa Handwerkern und -werkerinnen oder Publizisten und Publizistinnen. Eine betriebliche Altersvorsorge können Selbstständige über eine Pensionszusage an sich selbst aufbauen, was jedoch komplexe steuerliche Regelungen mit sich bringt.
Die langfristige Planung sollte auch die spätere Besteuerung berücksichtigen. Rürup- und Riester-Renten werden im Alter voll versteuert, während private Renten nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Gerhard Bühner Steuerberater & vereidigter Buchprüfer hilft Ihnen dabei, die optimale Mischung für Ihre Situation zu finden.
Fazit
Die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen bietet erhebliche Einsparpotenziale, die Sie nicht ungenutzt lassen sollten. Durch die geschickte Kombination verschiedener Vorsorgearten können Sie Jahr für Jahr Steuern sparen und gleichzeitig Ihre Rente aufbessern.
Früh anfangen lohnt sich doppelt: Zum einen profitieren Sie länger von den Steuervorteilen, zum anderen wirkt sich der Zinseszinseffekt bei der Kapitalanlage positiver aus. Lassen Sie sich von unserer Steuerkanzlei beraten, um die für Sie optimale Altersvorsorgestrategie zu entwickeln und alle verfügbaren Steuervorteile auszuschöpfen.