Homeoffice ist längst zum Arbeitsalltag vieler Berufstätiger geworden. Während die einen aus der Not heraus ihr Wohnzimmer zum Büro umfunktionierten, haben andere bereits seit Jahren ein separates Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden eingerichtet. Das heimische Büro kann Steuern sparen – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Doch nicht jeder Arbeitsplatz zu Hause qualifiziert sich automatisch für steuerliche Vorteile. Die Finanzverwaltung stellt strenge Anforderungen an die Anerkennung häuslicher Arbeitszimmer – und wer diese nicht erfüllt, verschenkt bares Geld. Unser Steuerbüro in Gelsenkirchen unterstützt Sie dabei, alle Voraussetzungen zu erfüllen und Ihre Steuersparmöglichkeiten optimal auszuschöpfen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Arbeitszimmer muss ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.
- Absetzbar sind anteilige Kosten für Miete, Nebenkosten und Büroausstattung bis zu bestimmten Grenzen.
- Das Finanzamt verlangt detaillierte Nachweise über Grundriss, Nutzung und Kostenverteilung.
- Bei korrekter Handhabung können jährlich mehrere hundert bis tausend Euro Steuern gespart werden.
Was Sie absetzen dürfen
Die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers hängt von zwei wesentlichen Voraussetzungen ab: Es muss sich um einen abgeschlossenen Raum handeln, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer erfüllt diese Anforderungen nicht.
Sind die Bedingungen erfüllt, können Sie verschiedene Kostenarten anteilig geltend machen:
- Mietkosten: anteilig nach Quadratmeterverhältnis der Wohnung
- Nebenkosten: Heizung, Strom, Wasser entsprechend der Raumgröße
- Renovierungskosten: Tapeten, Farbe, Bodenbelag ausschließlich für das Arbeitszimmer
- Büroausstattung: Schreibtisch, Bürostuhl, Regale und technische Geräte
Bei der Höhe der absetzbaren Beträge unterscheidet das Finanzamt zwischen zwei Kategorien: Steht Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Sie bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen. Besonders Selbstständige und Freiberufler profitieren von großzügigeren Regelungen und können sämtliche Kosten in voller Höhe absetzen.
Welche Nachweise das Finanzamt erwartet
Das Finanzamt prüft die Arbeitszimmerkosten besonders genau und verlangt umfassende Dokumentation. Ein maßstabsgetreuer Grundriss der gesamten Wohnung bildet die Basis Ihrer Nachweise. Dieser muss die Raumaufteilung, Quadratmeterangaben und die eindeutige Kennzeichnung des Arbeitszimmers enthalten. Ergänzend sind Fotos des Arbeitszimmers hilfreich, die dessen ausschließlich berufliche Einrichtung belegen.
Für die Kostenverteilung benötigen Sie sämtliche Belege:
- Mietverträge oder bei Eigennutzung entsprechende Unterlagen zu Abschreibungen
- Nebenkostenabrechnungen mit detaillierter Aufschlüsselung
- Kaufbelege für Büromöbel, Computer und sonstige Arbeitsmittel
Besonders wichtig ist ein Nutzungsnachweis, der die ausschließlich berufliche Verwendung dokumentiert. Führen Sie ein Arbeitstagebuch und sammeln Sie geschäftliche Korrespondenz. Bei gemischter Nutzung kann die steuerliche Anerkennung komplett wegfallen.
Fazit
Ein häusliches Arbeitszimmer kann sich als wirksames Steuersparmodell erweisen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt und ordnungsgemäß dokumentiert werden. Die ausschließlich berufliche Nutzung eines abgeschlossenen Raumes bildet dabei die unabdingbare Grundlage. Die komplexen Regelungen machen eine professionelle Beratung jedoch unverzichtbar. Unsere Steuerkanzlei unterstützt Sie dabei, Ihr Arbeitszimmer optimal zu gestalten und alle erforderlichen Unterlagen zu sammeln. So wird Ihr heimisches Büro zum lukrativen Steuersparmodell.