Die Vermietung von Ferienwohnungen verspricht attraktive Zusatzeinkünfte, doch die steuerlichen Regelungen sind komplex und werden häufig unterschätzt. Viele Vermieter und Vermieterinnen konzentrieren sich auf die Einrichtung ihrer Immobilie und die Gästekommunikation, während die steuerliche Dimension zunächst nebensächlich erscheint. Spätestens bei der ersten Steuererklärung zeigt sich jedoch: Die Unterscheidung zwischen gewerblicher und privater Vermietung, die korrekte Erfassung von Einnahmen und Ausgaben sowie umsatzsteuerliche Fragen können über Rentabilität oder finanzielle Nachteile entscheiden. Wer hier von Anfang an strategisch plant und eine professionelle Finanzbuchhaltung in Gelsenkirchen nutzt, vermeidet kostspielige Fehler und schöpft alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung aus.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Vermietung von Ferienwohnungen kann als private Vermögensverwaltung oder als Gewerbebetrieb eingestuft werden.
- Umsatzsteuerliche Pflichten entstehen, wenn zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden.
- Werbungskosten und Abschreibungen senken die Steuerlast erheblich.
Einnahmen und Ausgaben korrekt erfassen
Die Grundlage jeder steuerlichen Betrachtung bildet die saubere Erfassung aller relevanten Einnahmen und Ausgaben. Mieteinnahmen aus der Ferienwohnung müssen vollständig deklariert werden, unabhängig davon, ob sie über Buchungsportale, direkt oder durch Vermittlung erfolgen. Dabei zählen sämtliche Zahlungen von Gästen einschließlich Nebenkosten, Endreinigung oder Kurtaxen.
Auf der Ausgabenseite eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten zur Steuerminderung:
- Werbungskosten: Dazu gehören Kosten für Inserate, Provisionen an Buchungsplattformen, Versicherungen, Reinigungsdienste, Reparaturen und Instandhaltung sowie Verwaltungsaufwendungen.
- Abschreibungen: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, bei Gebäuden typischerweise über 50 Jahre mit zwei Prozent jährlich.
- Ausstattung und Einrichtung: Möbel, Elektrogeräte und andere Wirtschaftsgüter lassen sich ebenfalls steuerlich geltend machen, entweder als Sofortabzug bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder über mehrere Jahre verteilt.
Entscheidend ist die nachvollziehbare Dokumentation aller Belege und die eindeutige Zuordnung zum Vermietungsobjekt. Gemischte Nutzungen, etwa wenn die Ferienwohnung teilweise selbst bewohnt wird, erfordern eine anteilige Aufteilung der Kosten. Gerhard Bühner Steuerberater & vereidigter Buchprüfer unterstützt Sie dabei, diese Abgrenzungen rechtssicher vorzunehmen.
Besonderheiten bei der Umsatzsteuer
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Ferienwohnungen hängt maßgeblich davon ab, wie die Vermietung ausgestaltet ist. Grundsätzlich sind Vermietungsleistungen umsatzsteuerfrei, wenn es sich um die reine Überlassung von Wohnraum handelt. Diese Steuerbefreiung greift jedoch nicht mehr, wenn die Vermietung mit weiteren Dienstleistungen verbunden wird.
Typische Zusatzleistungen, die zur Umsatzsteuerpflicht führen können, sind regelmäßige Reinigung während des Aufenthalts, Frühstücksservice, Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern mit Wechselservice oder Rezeption mit umfangreichen Serviceangeboten. In solchen Fällen wird die Vermietung umsatzsteuerlich wie eine Hotelleistung behandelt und der Regelsteuersatz von 19 Prozent fällt an.
Für Vermieter und Vermieterinnen kann die Umsatzsteuerpflicht sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Während die Versteuerung der Einnahmen zunächst nachteilig erscheint, ermöglicht sie gleichzeitig den Vorsteuerabzug aus Investitionen und laufenden Kosten. Wer unterhalb der Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro Jahresumsatz bleibt, kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, verzichtet damit allerdings auch auf den Vorsteuerabzug.
Fazit
Die Vermietung von Ferienwohnungen bietet attraktive Ertragschancen, erfordert jedoch eine sorgfältige steuerliche Planung. Die korrekte Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermietung, die vollständige Erfassung von Einnahmen und Werbungskosten sowie die umsatzsteuerliche Gestaltung entscheiden über den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg. Wir unterstützten Sie dabei, Ihre Ferienwohnung steuerlich optimal aufzustellen und alle Gestaltungsspielräume zu nutzen.
