Selbstständige sowie Freiberufler und -beruflerinnen verwirklichen häufig ihren persönlichen Traum mit der Gründung eines Unternehmens, der Führung eines Geschäfts oder in freiberuflicher Tätigkeit. Wäre da nicht der unangenehme Teil der steuerlichen Verpflichtungen. Erfahren Sie in diesem Artikel die wichtigsten Tipps und Tricks zum Thema von Unsere Kanzlei.
Sie suchen einen Steuerberater in Gelsenkirchen? Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen unter der 0209 - 970 990.
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige und Freiberufler und -beruflerinnen haben keine spezifische Steuerklasse und müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung einreichen, im Gegensatz zu Angestellten mit einem monatlichen Steuerabzug.
- Betriebsausgaben können die Steuerlast erheblich reduzieren – von Bürokosten und Geschäftsreisenausgaben bis hin zu Werbung, Versicherungen und Ausgaben für Software und Lizenzen.
- Die Umsatz- und Gewerbesteueroptimierung erfordern ein Verständnis der Umsatzsteuervoranmeldung und strategische Ansätze zur Reduzierung der Gewerbesteuerlast durch verschiedene Maßnahmen wie Betriebsgrundstückskürzungen oder Gewerbeverluste.
Auswahl der richtigen Steuerklasse
Für Selbstständige bzw. Freiberufler und -beruflerinnen gibt es keine eigenständige Steuerklasse. Dafür tragen Sie Verantwortung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, die Sie im Gegensatz zu Angestellten, die einen monatlichen Steuerabzug haben, jährlich einreichen müssen.
Der anschließende Steuerbescheid vom Finanzamt gibt Auskunft darüber, ob Sie Steuern zahlen müssen oder eine Rückerstattung erhalten. Darüber hinaus liefert er Informationen über die quartalsweise stattfindende Vorauszahlung der Einkommensteuer.
Steuerklassenwahl für nebenberuflich Selbstständige
Für nebenberuflich selbstständige Personen, die parallel in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, ist die Wahl der richtigen Steuerklasse besonders wichtig.
Die Selbstständige Steuerklasse bezieht sich in diesem Fall auf die gewählte Steuerklasse im Angestelltenverhältnis, während die selbstständigen Einkünfte zusätzlich versteuert werden. Besonders bei Ehepaaren, bei denen ein Partner in Vollzeit selbstständig und der andere angestellt ist, kann die strategische Wahl der Steuerklassen III und V oder IV/IV mit Faktor erhebliche Steuervorteile bringen. Dies gehört zu den effektivsten Steuertipps für Selbstständige, da die monatliche Steuerlast optimiert werden kann. Auch für Freiberufler Steuerklasse-Fragen gilt: Die richtige Wahl kann die Liquidität im laufenden Jahr verbessern, während die endgültige Steuerlast durch die Jahressteuererklärung bestimmt wird.
Betriebsausgaben richtig absetzen
Die korrekte Absetzung von Betriebsausgaben ist entscheidend, um die Steuerlast zu minimieren. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Kosten der Selbstständigkeit bzw. des Freiberufs, die Sie nutzen können:
- Bürokosten: Miete, Büromaterialien oder Büromöbel
- Geschäftsreisen: Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Fachliteratur und Weiterbildung: Fachbücher, Zeitschriften, Abonnements sowie Teilnahmegebühren für Seminare, Fortbildungen
- Werbung und Marketing: Werbung oder Marketingmaterialien wie Flyer oder digitale Anzeigen
- Versicherungen: Krankenversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung
- Telekommunikation: Telefon- und Internetkosten
- Software und Lizenzen: spezielle Software (wie Buchhaltungssoftware oder Grafikprogramme)
Bewirtungskosten steuerlich geltend machen
Einer der wichtigsten Steuertipps für Unternehmer und Unternehmerinnen betrifft die Bewirtungskosten. Als Selbstständiger können Sie Geschäftsessen zu 70 % der Kosten als Betriebsausgabe absetzen. Voraussetzung ist ein geschäftlicher Anlass und eine ordnungsgemäße Dokumentation. Der Bewirtungsbeleg muss folgende Angaben enthalten: Datum, Höhe der Kosten, Anlass der Bewirtung, Name des Bewirteten sowie Ihre Unterschrift. Zusätzlich benötigen Sie den maschinell erstellten Bewirtungsbeleg des Restaurants. Durch diese Steuertipps für Freiberufler und Freiberuflerinnen lassen sich jährlich erhebliche Beträge einsparen, besonders wenn Kundengespräche häufig bei Geschäftsessen stattfinden.
Geschenke an Kunden und Geschäftspartner steuerlich absetzen
Zu den effektivsten Steuertricks für Selbstständige zählt das korrekte Absetzen von Geschäftsgeschenken. Pro Person und Jahr können Sie Geschenke bis zu einem Wert von 35 Euro (netto) als Betriebsausgabe geltend machen. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation: Bewahren Sie den Kaufbeleg auf und notieren Sie den Namen des oder der Beschenkten sowie den Anlass. Bei Überschreitung der 35-Euro-Grenze entfällt die Abzugsfähigkeit komplett. Dieser Punkt gehört zu den oft übersehenen Steuertipps für Selbstständige, kann aber bei vielen Geschäftspartnern und -partnerinnen zu erheblichen Einsparungen führen.
Sponsoring als Betriebsausgabe absetzen
Sponsoring ist ein Steuertipp für Unternehmer und Unternehmerinnen mit doppeltem Nutzen: Sie fördern lokale Vereine oder Veranstaltungen und können die Kosten vollständig als Betriebsausgabe absetzen – vorausgesetzt, es besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang zu Ihrem Unternehmen. Im Gegensatz zu Spenden ist Sponsoring dann absetzbar, wenn Sie eine angemessene Gegenleistung erhalten, beispielsweise Werbeflächen, Nennungen in Programmheften oder die Platzierung Ihres Logos. Diese Steuertricks für Selbstständige setzen eine schriftliche Vereinbarung voraus, die die Gegenleistung klar definiert und den wirtschaftlichen Nutzen für Ihr Unternehmen dokumentiert.
Umsatz- und Gewerbesteuer optimieren
Eine fundierte Kenntnis der Umsatzsteuervoranmeldung ist unerlässlich für Sie, um Steuervorteile zu nutzen und von Befreiungen für Kleinunternehmer und -unternehmerinnen zu profitieren.
Zudem können Sie mit verschiedenen Strategien, die Ihre Gewerbesteuerlast reduzieren (wie z. B. die Kürzung von Betriebsgrundstücken, die Beteiligung an anderen Unternehmen oder durch Gewerbeverluste), Ihr Unternehmen weiter finanziell stärken.
E-Rechnung wird verpflichtend
Seit 2025 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle gewerblichen Anbieter verpflichtend. Diese Umstellung bietet für Steuertipps für Selbstständige neue Möglichkeiten: E-Rechnungen reduzieren nicht nur den Verwaltungsaufwand, sondern ermöglichen auch eine effizientere Buchhaltung und Vorsteueroptimierung. Durch die strukturierten Daten können Steuerberater schneller arbeiten, was die Kosten senkt. Freiberufler und -beruflerinnen Steuerklasse-unabhängig sollten sich frühzeitig mit den technischen Anforderungen vertraut machen, um von den Vorteilen zu profitieren und Bußgelder zu vermeiden.
Vorsorge und Versicherungen steuerlich nutzen
Die Bedeutung einer soliden Altersvorsorge und anderer Versicherungen für Selbstständige ist für die Einkommensteuererklärung ebenso nicht zu unterschätzen. So können sie z. B. bis zu 2800 Euro an Vorsorgeaufwendungen absetzen, ihre Krankenkassenbeiträge als Ausgaben berücksichtigen lassen oder auch verschriebene Arzneimittel absetzen.
Weitere steuerliche Vergünstigungen nutzen
Zu den besonders lukrativen Steuertipps für Unternehmer und Unternehmerinnen zählt die Inflationsausgleichsprämie, die bis Ende 2024 steuerfrei an Mitarbeitende ausgezahlt werden kann. Selbstständige mit Angestellten können bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter oder Mitarbeiterin steuerfrei auszahlen – eine Win-win-Situation, da weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Die degressive Abschreibung ist ein Steuertipp für Freiberufler, Freiberuflerinnen und Selbstständige mit hohen Investitionen. Bei dieser Methode werden in den ersten Jahren höhere Beträge abgeschrieben, was die Steuerlast kurzfristig senkt und die Liquidität verbessert. Sie lohnt sich besonders bei teuren Anschaffungen wie Maschinen oder Fahrzeugen. Diese von der selbstständigen Steuerklasse unabhängige Optimierungsmöglichkeit sollte strategisch genutzt werden, wenn in den Folgejahren mit steigenden Gewinnen zu rechnen ist.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) optimal abschreiben gehört zu den grundlegenden Steuertipps für Selbstständige. Investitionen bis 800 Euro (netto) können sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden, statt über mehrere Jahre verteilt. Alternativ kann für Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro ein Sammelposten gebildet werden, der über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird. Die Wahl der optimalen Methode hängt von Ihrer individuellen Gewinnentwicklung ab und sollte mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden.
Welche Steuerformulare für Selbstständige?
Einer der wichtigsten Steuertipps für Freiberufler, Freiberuflerinnen und Selbstständige ist das Verständnis der relevanten Steuerformulare. Die Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) muss je nach Umsatzhöhe monatlich oder quartalsweise elektronisch übermittelt werden. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit Anlage S (für Selbstständige) oder Anlage F (für Freiberufler) ist jährlich Pflicht und bildet die Grundlage der Einkommensteuererklärung. Gewerbetreibende müssen zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Je nach Steuerklasse (im Hauptberuf oder nebenberuflich) können weitere Anlagen wie die Anlage L für Landwirte und Landwirtinnen oder Anlage V für Vermieter und Vermieterinnen erforderlich sein. Die fristgerechte und korrekte Einreichung dieser Formulare verhindert Verspätungszuschläge.
Fazit: Die besten Steuertricks
Durch ein gekonntes Einreichen der Einkommensteuererklärung, die korrekte Absetzung von Betriebsausgaben, die Optimierung von Umsatz- und Gewerbesteuern sowie die Nutzung von Vorsorge- und Versicherungsmöglichkeiten können erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden.
Da das Steuersystem komplex ist und neben vielen Möglichkeiten etliche Fallstricke bietet, ist eine professionelle Beratung von hohem Wert. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unseren Steuerberatern und -beraterinnen und lassen Sie sich zu Ihrer individuellen Situation beraten.
FAQ
Was kann ich als Selbständiger alles von der Steuer absetzen?
Als Selbstständiger können Sie alle beruflich veranlassten Ausgaben absetzen. Dazu zählen Bürokosten, Fahrtkosten, berufliche Versicherungen, anteilige Raumkosten bei einem Arbeitszimmer, Bewirtungskosten (70 %), Geschäftsreisen, Fortbildungen, Fachliteratur, Werbekosten und viele weitere Betriebsausgaben. Die korrekte Dokumentation mit Belegen ist dabei unerlässlich.
Welche Tipps gibt es für Selbstständige, um Steuern zu sparen?
Zu den wichtigsten Steuertipps für Selbstständige gehören: Betriebsausgaben vollständig erfassen, GWG-Abschreibung nutzen, Rücklagen für Steuernachzahlungen bilden, Investitionen strategisch planen, private Nutzung betrieblicher Güter korrekt versteuern, Familienangehörige als Minijobber einstellen und Vorauszahlungen anpassen lassen.
Lohnt sich ein Steuerberater für Selbstständige und Freiberufler?
Ja, ein Steuerberater lohnt sich für die meisten Selbstständigen, Freiberufler und Freiberuflerinnen. Die Kosten für die Steuerberatung sind vollständig absetzbar und werden durch Steuerersparnisse oft mehr als ausgeglichen. Steuerberater kennen aktuelle Steuertricks für Selbstständige, vermeiden kostspielige Fehler, optimieren Betriebsausgaben und sorgen für rechtssichere Steuererklärungen, was Stress und Zeit spart.
Welche Steuererklärung muss man als Selbstständiger machen?
Selbstständige müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und je nach Tätigkeit Anlage S (für Selbstständige) oder Anlage F (für Freiberufler) einreichen. Umsatzsteuerpflichtige müssen zusätzlich monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Gewerbetreibende benötigen zudem eine Gewerbesteuererklärung.