Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige sowie Freiberufler und -beruflerinnen verwirklichen häufig ihren persönlichen Traum mit der Gründung eines Unternehmens, der Führung eines Geschäfts oder in freiberuflicher Tätigkeit. Wäre da nicht der unangenehme Teil der steuerlichen Verpflichtungen. Erfahren Sie in diesem Artikel die wichtigsten Tipps und Tricks zum Thema von Unsere Kanzlei.

Sie suchen einen Steuerberater in Gelsenkirchen? Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen unter der 0209 - 970 990.

Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler
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Das Wichtigste in Kürze

  • Selbstständige und Freiberufler und -beruflerinnen haben keine spezifische Steuerklasse und müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung einreichen, im Gegensatz zu Angestellten mit einem monatlichen Steuerabzug.
  • Betriebsausgaben können die Steuerlast erheblich reduzieren – von Bürokosten und Geschäftsreiseausgaben bis hin zu Werbung, Versicherungen und Ausgaben für Software und Lizenzen.
  • Die Umsatz- und Gewerbesteueroptimierung erfordern ein Verständnis der Umsatzsteuervoranmeldung und strategische Ansätze zur Reduzierung der Gewerbesteuerlast durch verschiedene Maßnahmen wie Betriebsgrundstückskürzungen oder Gewerbeverluste.

Auswahl der richtigen Steuerklasse

Für Selbstständige bzw. Freiberufler und -beruflerinnen gibt es keine eigenständige Steuerklasse. Dafür tragen Sie Verantwortung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, die Sie im Gegensatz zu Angestellten, die einen monatlichen Steuerabzug haben, jährlich einreichen müssen.

Der anschließende Steuerbescheid vom Finanzamt gibt Auskunft darüber, ob Sie Steuern zahlen müssen oder eine Rückerstattung erhalten. Darüber hinaus liefert er Informationen über die quartalsweise stattfindende Vorauszahlung der Einkommensteuer.


Betriebsausgaben richtig absetzen

Die korrekte Absetzung von Betriebsausgaben ist entscheidend, um die Steuerlast zu minimieren. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Kosten der Selbstständigkeit bzw. des Freiberufs, die Sie nutzen können:

  • Bürokosten: Miete, Büromaterialien oder Büromöbel
  • Geschäftsreisen: Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • Fachliteratur und Weiterbildung: Fachbücher, Zeitschriften, Abonnements sowie Teilnahmegebühren für Seminare, Fortbildungen
  • Werbung und Marketing: Werbung oder Marketingmaterialien wie Flyer oder digitale Anzeigen
  • Versicherungen: Krankenversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung
  • Telekommunikation: Telefon- und Internetkosten
  • Software und Lizenzen: Spezielle Software (wie Buchhaltungssoftware oder Grafikprogramme)

Umsatz- und Gewerbesteuer optimieren

Eine fundierte Kenntnis der Umsatzsteuervoranmeldung ist unerlässlich für Sie, um Steuervorteile zu nutzen und von Befreiungen für Kleinunternehmer und -unternehmerinnen zu profitieren. 

Zudem können Sie mit verschiedenen Strategien, die Ihre Gewerbesteuerlast reduzieren (wie z. B. die Kürzung von Betriebsgrundstücken, die Beteiligung an anderen Unternehmen oder durch Gewerbeverluste), Ihr Unternehmen weiter finanziell stärken.


Vorsorge und Versicherungen steuerlich nutzen

Die Bedeutung einer soliden Altersvorsorge und anderer Versicherungen für Selbstständige ist für die Einkommensteuererklärung ebenso nicht zu unterschätzen. So können sie z. B. bis zu 2800 Euro an Vorsorgeaufwendungen absetzen, ihre Krankenkassenbeiträge als Ausgaben berücksichtigen lassen oder auch verschriebene Arzneimittel absetzen.


Fazit

Durch ein gekonntes Einreichen der Einkommensteuererklärung, die korrekte Absetzung von Betriebsausgaben, die Optimierung von Umsatz- und Gewerbesteuern sowie die Nutzung von Vorsorge- und Versicherungsmöglichkeiten können erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden. 

Da das Steuersystem komplex ist und neben vielen Möglichkeiten etliche Fallstricke bietet, ist eine professionelle Beratung von hohem Wert. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unseren Steuerberatern und -beraterinnen und lassen Sie sich zu Ihrer individuellen Situation beraten.