Das Erbrecht ist Teil des Familienrechts. Im Rahmen des Erbrechts spielt neben der gesetzlichen Erbfolge die Gültigkeit von Erbverträgen und Testamenten eine entscheidende Rolle. Tatsächlich ist die Festsetzung der Erbfolge mittels Testament oder Erbvertrag nicht nur relevant, um die Erbschaftsverhältnisse rechtzeitig zu klären, auch eine Optimierung der Erbschaftssteuer ist möglich. Unsere Kanzlei für Steuerberatung in Gelsenkirchen hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge ändern.
- Im Gegensatz zum klassischen Testament, welches nur durch den Erblasser erstellt wird, handelt es sich beim Erbvertrag um eine Vereinbarung zwischen Erblasser und künftigem Erben.
- Bestimmungen im Testament oder Erbvertrag können die anfallende Erbschaftssteuer minimieren.
Die Rolle von Testamenten in der Erbschaftssteuerplanung
Im Erbfall wird zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge unterschieden. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich, wie der Name verrät, nach gesetzlichen Vorgaben und begünstigt in der Regel Ehegatten und Kinder. Weiter entfernte Verwandte wie beispielsweise Enkelkinder, Neffen oder Nichten kommen in der gesetzlichen Erbfolge erst dann zum Tragen, wenn keine näheren Verwandten bestehen. Weit gedacht, kann bereits lange vor dem Erbfall Vermögen steuersparend umverteilt werden. So gibt es recht hohe Freibeträge, die steuerfrei an Ehegatten, Kinder und Enkelkinder sowie die eigenen Eltern, Geschwister und bis zu einem gewissen Grad auch an fremde Dritte verschenkt werden können. Der Freibetrag gilt alle 10 Jahre.
Auch kann die Erbschaftssteuer reduziert werden, indem das gewünschte Erbe direkt auf die Enkelgeneration übertragen wird – so fällt die Erbschaftssteuer nur einmalig an und nicht zweimal über das Erbe der Kinder. Außerdem gibt es im sogenannten Berliner Testament die Option des „Supervermächtnisses“, welches im Erbfall die Kinder zunächst ausschließt und den lebenden Partner zur vollen Verfügung über das Erbe bemächtigt. In Sonderfällen lassen sich Freibeträge auch miteinander kombinieren und so deutlich erhöhen, weiters gibt es Sonderfreibeträge wie den Versorgungsfreibetrag für Lebenspartner und Kinder.
Erbverträge und ihre Bedeutung für die Erbschaftssteuer
Testamente werden einseitig abgeschlossen, das Erbe kann im Erbfall vom bestellten Erben auf Wunsch ausgeschlagen werden. Anders verhält es sich beim Erbvertrag. Hierbei handelt es sich um ein Übereinkommen zwischen mindestens zwei Parteien. Der Erblasser kann sein Erbe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verteilen, erhält aber im Gegenzug auch etwas vom Erben – dabei kann es sich beispielsweise um eine Pflegeleistung handeln.
Zu bedenken ist, dass der Erbvertrag einseitig aufgekündigt werden kann, solange noch keine Leistung vollbracht wurde. Erbringt der Erbe beispielsweise die vereinbarte Pflegeleistung nicht, gilt dies als Vertragsbruch – in diesem Fall tritt ein alternatives Testament in Wirkung. Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Zu bedenken ist auch, dass der Erbe vor dem Erblasser versterben könnte. Die vereinbarte Leistung kann dabei noch gar nicht oder nur zu Teilen erbracht worden sein – die Gültigkeit der daraufhin geltenden Erbfolge ist dann Gegenstand komplexer erbrechtlicher Bestimmungen.
Strategien zur Minimierung der Erbschaftssteuer durch Testament und Erbvertrag
Stufenweise Schenkungen im Rahmen der Freibetragsgrenzen sind eine der wichtigsten Strategien, um Erbschaftssteuer zu reduzieren. Auch die Kombination von Freibeträgen untereinander ermöglicht die Einsparung von Erbschaftssteuerbeträgen. Bereits vor Erstellung des Testaments oder Ehevertrags kann eine Änderung der Familienverhältnisse die Erbschaftssteuerhöhe reduzieren – beispielsweise mit einer Heirat oder auch Adoption. Ebenso kann im Rahmen des Erbvertrags an Erbschaftssteuer gespart werden, indem das Erbe und die zu erbringende Pflicht aufgerechnet werden. Eine konkrete Beratung zu Ihrem individuellen Fall ist angeraten, um die für Sie besten Bedingungen zu gewährleisten.
Fazit
Die Erbschaftssteuerplanung sollte idealerweise frühzeitig erfolgen, um entsprechende Fristen optimal nutzen zu können. Zahlreiche Klauseln im Testament und Erbvertrag können die anfallende Erbschaftssteuer deutlich reduzieren. Jeder Erbfall ist verschieden, weswegen eine individuelle Beratung durch erfahrene Fachexperten unerlässlich ist.