Die Vermietung von Wohnraum an Familienmitglieder ist eine verbreitete Praxis. Eltern vermieten Immobilien an ihre studierenden Kinder. Erwachsene Kinder bieten ihren betagten Eltern eine Wohnung im eigenen Haus an oder Geschwister unterstützen sich gegenseitig mit bezahlbarem Wohnraum. Diese Konstellation bietet steuerliche Vorteile, denn Vermieterinnen und Vermieter können Werbungskosten geltend machen und so ihre Steuerlast senken. Doch das Finanzamt prüft solche Mietverhältnisse besonders genau. Nur wer die steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt, profitiert tatsächlich von den Vergünstigungen. Ein Steuerberater für Recklinghausen kann dabei helfen, alle formalen und inhaltlichen Vorgaben einzuhalten und steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen, damit Werbungskosten vollständig absetzbar sind.
- Mietverträge zwischen Angehörigen müssen einem Fremdvergleich standhalten und tatsächlich durchgeführt werden.
- Transparente Zahlungsnachweise und eine langfristige Vertragsdauer sind entscheidend für die steuerliche Anerkennung.
- Eine professionelle Beratung sichert die korrekte Gestaltung und maximiert die steuerlichen Vorteile.
Worauf das Finanzamt besonders achtet
Mietverhältnisse zwischen Angehörigen stehen unter der besonderen Beobachtung der Finanzbehörden. Der Grund liegt auf der Hand: Das Risiko von Gestaltungsmissbrauch ist höher als bei Vermietungen an fremde Dritte. Das Finanzamt prüft daher intensiv, ob das Mietverhältnis tatsächlich ernsthaft vereinbart und durchgeführt wird oder ob es lediglich dem Zweck dient, Steuern zu sparen.
Ein zentrales Kriterium ist der sogenannte Fremdvergleich. Die Vertragsgestaltung muss dem entsprechen, was auch unter fremden Dritten üblich wäre. Das bedeutet: Alle wesentlichen Vertragsbedingungen sollten klar formuliert und zivilrechtlich wirksam sein. Fehlen wichtige Regelungen oder erscheinen die Bedingungen unrealistisch, erkennt das Finanzamt das Mietverhältnis möglicherweise nicht an.
Folgende Punkte werden bei der Prüfung besonders kritisch betrachtet:
- Schriftlicher Mietvertrag: Der Vertrag sollte alle wesentlichen Punkte wie Miethöhe, Nebenkosten, Kündigungsfristen und Instandhaltungspflichten regeln.
- Angemessene Miethöhe: Die Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erreichen, damit Werbungskosten vollständig abgezogen werden können. Bei einer niedrigeren Miete wird der Werbungskostenabzug anteilig gekürzt.
- Tatsächliche Zahlung: Die Miete muss regelmäßig und nachweisbar gezahlt werden. Barzahlungen sind zu vermeiden, Überweisungen mit eindeutigem Verwendungszweck schaffen Klarheit.
Die Dauerhaftigkeit des Mietverhältnisses spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Befristete Verträge oder häufige Unterbrechungen wecken Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Vereinbarung. Das Finanzamt bevorzugt unbefristete Verträge, die auf eine langfristige Nutzung ausgerichtet sind.
Gestaltungsspielräume sinnvoll nutzen
Trotz der strengen Prüfung durch die Finanzbehörden gibt es durchaus Spielräume, die Vermieterinnen und Vermieter nutzen können. Mit der richtigen Gestaltung lässt sich ein steuerlich optimales Mietverhältnis schaffen, ohne gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen.
Ein häufig genutzter Ansatz ist die Vermietung zu 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Diese Grenze ermöglicht den vollständigen Abzug aller Werbungskosten, auch wenn die Miete unter dem Marktniveau liegt. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das eine finanzielle Entlastung, für Vermieterinnen und Vermieter bleibt dennoch ein steuerlicher Vorteil bestehen. Diese Konstellation ist besonders bei Vermietungen an Studierende oder Auszubildende beliebt.
Bei der Vertragsgestaltung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Indexierung der Miete: Eine jährliche Anpassung an die Inflation wirkt professionell und entspricht marktüblichen Praktiken.
- Betriebskostenabrechnung: Die Nebenkosten sollten separat ausgewiesen und jährlich abgerechnet werden, so wie es bei fremden Dritten üblich ist.
- Kaution: Eine marktübliche Kaution unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Vertrags und sollte auf einem separaten Konto hinterlegt werden.
Unsere Kanzlei unterstützt Mandantinnen und Mandanten dabei, solche Mietverträge rechtssicher zu gestalten. Wir prüfen die ortsübliche Vergleichsmiete, berechnen die optimale Miethöhe und stellen sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Zudem beraten wir zu den absetzbaren Werbungskosten wie Abschreibungen, Instandhaltungskosten, Finanzierungszinsen und Verwaltungsaufwendungen. Eine professionelle Dokumentation ist dabei unverzichtbar, denn nur mit lückenlosen Nachweisen lässt sich das Mietverhältnis gegenüber dem Finanzamt erfolgreich vertreten.
Besonders vorteilhaft ist die Vermietung an Angehörige, wenn die Immobilie ohnehin im Familienbesitz verbleiben soll. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten schafft einen finanziellen Vorteil, der bei selbst genutzten Immobilien nicht gegeben ist. Gleichzeitig profitieren die Mieterinnen und Mieter von einer günstigen und vertrauten Wohnsituation.
Fazit
Die Vermietung an Angehörige bietet erhebliche steuerliche Vorteile, sofern alle rechtlichen und formalen Anforderungen erfüllt werden. Ein klar formulierter Mietvertrag, eine angemessene Miethöhe und transparente Zahlungsnachweise sind die Grundlage für die Anerkennung durch das Finanzamt. Wer diese Punkte beachtet, kann Werbungskosten vollständig geltend machen und die Steuerlast spürbar reduzieren.
Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass nichts übersehen wird und das Mietverhältnis allen Anforderungen standhält. So lässt sich die Vermietung innerhalb der Familie steuerlich optimal gestalten und gleichzeitig können Sie rechtliche Sicherheit schaffen.

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